Quartiersuche für Flüchtlinge – UPDATE

Dieser Beitrag ist älter als ein Jahr, die Informationen sind möglicherweise nicht mehr aktuell!

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Mariazell, Walter Schweighofer, bittet uns um die Veröffentlichung folgender Information:

Der furchtbare Krieg in der Ukraine führt dazu, dass es in ganz Europa zu Fluchtbewegungen kommt. Es ist zwar davon auszugehen, dass Österreich kein bevorzugtes Zielland ist, dennoch sollten wir für einen Bedarfsfall vorbereitet sein.

Hilfe für die Ukraine - Symbolfoto: INGImage
Hilfe für die Ukraine – Symbolfoto: INGImage

Humanitäre Hilfe hat in der Steiermark lange Tradition und daher wurde eine zentrale Anlaufstelle zur Koordination eingerichtet. Auch wir möchten in dieser schwierigen Situation einen Beitrag zur Bewältigung dieser humanitären Herausforderung leisten.

Als Bürgermeister der Stadt Mariazell ergeht nun der Aufruf an die Bevölkerung des Mariazeller Landes um Unterstützung bzw. Hilfe und ich ersuche Sie um Meldung möglicher freier Unterbringungsmöglichkeiten (möblierte Wohnungen) an die Mailadresse office@mariazell.gv.at oder ab Montag, 14. März 2022 per Telefon unter der Rufnummer 03882 / 2244 – 213 (Beatrice Kalteis) für die geflüchteten Bürger der Ukraine.

Gleichzeitig wurde von mir die Initiative gestartet, die geschlossene Bettenstation im Pflegeheim Mariazell des SHV Bruck-Mürzzuschlag für Frauen und Kinder zu öffnen. 27 Betten wären hier zur Verfügung.

UPDATE

Leider wurde trotz vielversprechender Vorverhandlungen diesem Ansinnen seitens der Geschäftsführung des SHV letztlich dann doch nicht zugestimmt und dies wie folgt begründet:

Aufgrund der Rücksprache mit der Fachabteilung 8 des Landes Steiermark (Hr. Christian Schwarz und Frau Mag. Michaela Knauder) ist eine anderwärtige Nutzung von Räumlichkeiten eines vom Land bewilligten Pflegeheimes nicht möglich. Sämtliche Räumlichkeiten stehen aufgrund dieser Bewilligung den Pflegeheimbewohner:innen zu.

Eine andere Nutzung von z.B. freistehenden Räumlichkeiten ist nur nach Antrag auf Reduktion von Pflegeheimbetten aus gesetzlicher Sicht möglich.

Das bedeutet aber auch, dass die Räumlichkeiten dementsprechend getrennt werden müssen, damit eine Vermischung von externen Personen und Personen des Pflegeheimes im Pflegeheimbetrieb nicht möglich ist. Außerdem müssen den Bewohner:innen in ihren Wohnbereichen, die im Pflegeheimgesetz und der LEVO definierten Räumlichkeiten (Besucherräume, Lagerräume, Pflegebad, Therapieräume…) weiterhin zur Verfügung stehen, da es sonst der Bewilligung widerspricht.

Falls die Betten mittels Antrag reduziert werden sollen, bedarf es einer neuerlichen Bewilligung wenn der Heimbetrieb wieder im gesamten Haus aufgenommen werden soll, wobei aus SHG Sicht nicht sicher ist, dass dann die Bettenkapazitäten im Bezirk noch zur Verfügung stehen.

Leisten wir als Stadtgemeinde Mariazell trotzdem einen Beitrag, um bei dieser Kraftanstrengung ein Zeichen der Solidarität zu setzen.

Bericht: Stadtgemeinde Mariazell, Walter Schweighofer
Foto: INGImage

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