Stellenausschreibung Lehrling Verwaltungsassistent/in (m,w,d)
Ab sofort gelangt die Planstelle eines Lehrlings für die Stadtgemeinde Mariazell im Bereich der Verwaltung mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Dienstelle: Stadtamt Mariazell
Vertragsart: gem. Stmk. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit (40 Stunden =100 %)
Ende der Bewerbungsfrist: 18. Mai 2024
Monatsentgelt (1. Lehrjahr): 1.000,00 € (brutto)
Aufgaben und Tätigkeiten:
Die Lehre zur Verwaltungsassistentin/zum Verwaltungsassistenten umfasst sämtliche Aufgabenbereiche einer modernen Verwaltung , wie z.B. den Umgang mit diversen Computersystemen, Ausbildung in den anzuwendenden Rechtsmaterien , den Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern. Neben der Ausbildung in sämtlichen Abteilungen der Stadtverwaltung gilt der Bereich der Finanzverwaltung als Schwerpunkt. Eine positiv absolvierte Lehrabschlussprüfung als Verwaltungsassistent/in kann auch als Lehrabschlussprüfung Bürokauffrau/Bürokaufmann angerechnet werden.
Informationen:
Die Lehrzeit dauert 3 Jahre.
Die Berufsschule wird blockweise besucht. (pro Lehrjahr – 9 Wochen durchgehend)
Die Berufsschule befindet sich in Mitterdorf im Mürztal.
Erfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürgerschaft
- Abgeschlossene Pflichtschule (9. Schuljahr)
- mind . 15. Lebensjahr
- Einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung)
- Die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sein.
- Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Selbstständigkeit
- Gutes und sicheres Auftreten im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und sonstiges:
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind schriftlich mit Lebenslauf und Anschluss der entsprechenden Dokumente und Zeugnisse bis spätestens 18.05.2024 an das Stadtamt Mariazell, Pater Hermann Geist-Platz 1, 8630 Mariazell zu übermitteln. Die Bewerbung kann auch per Mail an office@mariazell.gv.at übermittelt werden und ist nur dann gültig , wenn diese innerhalb der oben genannten Frist beim Stadtamt einlangt.