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Stellenausschreibung Wassermeisterin (m/w/d)
Anzeige eingetragen am 17. Juli 2024
Ab sofort gelangt die Planstelle einer/eines (m/w/d) Gemeinde-VB als Wassermeisterin für die Stadtgemeinde Mariazell mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Einstufung: Entlohnungsgruppe b, VB-Angestellte
Dienstelle: Stadtamt der Stadtgemeinde Mariazell
Vertragsart: gem. Stmk. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit (40 Stunden = 100 %)
Ende der Bewerbungsfrist: 14. August 2024
Monatsentgelt (mind.): € 3.361,92 (brutto) zzgl. Zulagen . Nach Ablauf der Probezeit mind. € 4.097,74 (brutto) zzgl. Zulagen. Das Monatsgehalt kann sich auf Basis anrechenbarer Vordienstzeiten erhöhen.
Aufgaben und Tätigkeiten:
Kontrolle , Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Führungsaufgaben (Abteilungsleitung), administrative Tätigkeiten (Aktverwaltung & Personalmanagement), Vertretung der Stadtgemeinde in Wasserrechtsverfahren
Erfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürgerschaft
- Bevorzugt werden Bewerberinnen mit abgeschlossener Ausbildung als Installateurln bzw. Abschluss einer einschlägigen höheren Schule bzw. Hochschule
- Bereitschaft zur zeitlichen Mehrleistung
- Einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung)
- Die persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind.
- Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Selbstständigkeit
- Gutes und sicheres Auftreten im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
- Bei männlichen Bewerben: abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und sonstiges:
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind schriftlich mit Lebenslauf und Anschluss der entsprechenden Dokumente und Zeugnisse bis spätestens 14.08.2024 an das Stadtamt Mariazell , Pater Hermann Geist-Platz 1, 8630 Mariazell zu übermitteln. Die Bewerbung kann auch per Mail an office@mariazell.gv.at übermittelt werden und ist nur dann gültig , wenn diese innerhalb der oben genannten Frist beim Stadtamt einlangt.