Begegnungszone am Mariazeller Hauptplatz

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Seit 1. Juli 2014 gilt der Mariazeller Hauptplatz verkehrsrechtlich als „Begegnungszone“. Die Mariazeller Gemeindezeitung informiert in der Juli Ausgabe über diese Zone wie folgt:

Ab 1. Juli 2014 wird die „Begegnungszone am Hauptplatz Mariazell“ in Kraft gesetzt. Seit 2013 ist die Begegnungszone ein offizielles Werkzeug der Verkehrsgestaltung in Gemeinden. Es ist eine Verkehrsfläche für alle: Sie soll den verkehrsdominierten öffentlichen Raum beruhigen und lebenswerter machen.

Generell gilt die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, Verkehrszeichen werden lediglich am Anfang und am Ende der Zone eingesetzt, um die Verkehrsteilnehmer über die Zonenbegrenzung zu informieren. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und müssen stärker aufeinander Rücksicht nehmen. Unfälle aus Unachtsamkeit werden dadurch reduziert.

Voraussetzung für die Begegnungszone war eine gemeinsame Planung mit Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und ein Informationsabend für sämtliche Anrainer sowie Interessensvertreter am 10. April 2014 im Stadtamt Mariazell. Es musste auch mit der Exekutive geprüft werden, ob und in welcher Form die Begegnungszone sinnvoll und zielführend umsetzbar ist.

Begegnungszone am Mariazeller Hauptplatz

Was gilt in der Begegnungszone?

  • Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet, ebenso das Rollschuhfahren.
  • Fußgänger dürfen zur Fortbewegung die Fahrbahn benutzen (ohne den Fahrzeugverkehr mutwillig zu behindern). Rollschuhfahrer müssen ihre Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen.
  • Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
  • Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist gestattet.
  • Fahrzeuge dürfen mit maximal 20 km/h unterwegs sein.
  • Beginn und Ende der Begegnungszone müssen durch das entsprechende Hinweiszeichen kundgemacht werden.
  • Die Begegnungszone zählt zum fließenden Verkehr und ist daher – im Gegensatz zur Wohnstraße – nicht gegenüber anderen Verkehrsflächen benachrangt. Es gelten also die allgemeinen Vorrangregeln.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Behörde muss in einem ausreichenden Ermittlungsverfahren – in der Regel auch mit einem Sachverständigengutachten – prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Begegnungszone gegeben sind. Gewissenhafte Vor- und Grundlagenarbeit ist aus Sicht des KFV einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren von Begegnungszonen. Dazu gehört unter anderem eine ausführliche Analyse des Unfallgeschehens, Bürgerinformation, um Ängste und Bedürfnisse der verschiedenen betroffenen Gruppen schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.

Begegnungszonen sind also von Anfang an ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Raumplanern, Verkehrstechnikern, Politik, Anrainern, Gewerbetreibenden und Interessensverbänden.

Für die Stadtgemeinde Mariazell wurden folgende Verordnungen im Gemeinderat diesbezüglich beschlossen:

  • 1) Die Begegnungszone am Hauptplatz erstreckt sich von der „Hochstiege“ bis zur Kreuzung Wiener Straße und geht bis zum Oberen Hauptplatz im Bereich des Touris- musverbandes (Alpinum). Die Begegnungszone wird mit Tafeln beidseitig kundgemacht.

 

Nachstehende bisherige Verordnungen werden verändert:

  • 1) Die Fußgängerzone im Bereich der Gastgärten entfällt
  • 2) Die Fußgängerzone im Bereich der Rondelle und der Devotionalienläden entfällt
  • 3) Der Fußgängerübergang im Bereich Taxistandplatz bis Gastgarten „Gold. Löwe“ entfällt
  • 4) Der Fußgängerübergang im Bereich Tourismusverband bis Alpinum (Volksbank) entfällt
  • 5) Bei der Busbucht am Hautptplatz ist nun ein „Halte- und Parkverbot – Ausgenommen Halten von Bussen“ (es ist keine Ladetätigkeit mehr erlaubt) verordnet
  • 6) Der Taxistandplatz wurde auf drei Fahrzeuge verringert
  • 7) Der Behindertenparkplatz wurde auf drei Fahrzeuge erweitert
  • 8) Der Parkverbotsbereich bei der Trafik wurde von drei auf fünf Fahrzeuge erweitert (In diesem Bereich ist ein Halten bis max. 10 Minuten erlaubt)

 

Bericht und Foto: Mariazell Online
Quelle: www.mariazell.gv.at

 

 

Eine Antwort

  1. Dr. Hugo Gold sagt:

    leider aus meiner sicht unrühmliche nebenwirkung der an sich großartigen maßnahme: vor lauter geparkten motorrädern bis hin zum brunnen hat der hauptplatz jetzt den charme eines parkplatzes

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